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Aktuelles

Kennzahl: 17.15242

Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Investitionsprüfungen) im Bundeskabinett beschlossen

14.04.2020

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2020 den BMWi-Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Das Gesetz wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten.

Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier und in der Anlage. Der Gesetzentwurf wird im Bundestag voraussichtlich am 07.05.2020 (1. Lesung) und am 17./18.06.2020 (2./3. Lesung) sowie im Bundesrat voraussichtlich am 15.05.2020 (Stellungnahme) beraten.

Der beschlossene Gesetzentwurf enthält gegenüber der zuvor zirkulierten Entwurfsfassung einige Änderungen: Wie bereits seinerzeit vorgesehen, soll die Rechtsfolge der schwebenden (zivilrechtlichen) Unwirksamkeit des Vollzugsgeschäfts künftig auf alle meldepflichtigen Erwerbe erweitert werden. Dieser Schritt wird nun zusätzlich durch spezifische – strafbewehrte – Verbotstatbestände ergänzt, um auch faktische Vollzugshandlungen wirksam zu unterbinden. Dies soll u. a. den Abfluss sicherheitsrelevanter Technologie bzw. Know-How während der noch laufenden Investitionsprüfung verhindern und dazu beitragen, die Effektivität der Investitionsprüfung in Deutschland abzusichern.

Der DIHK hatte seine Stellungnahme zum Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes fristgerecht an das BMWi abgegeben und hier veröffentlicht.