© rcx - Fotolia.com
Zollrechtliche Bewilligungen: Generalzolldirektion (GZD) konkretisiert Verfahren zur Prüfung der steuerrechtlichen Zulässigkeit
09.06.2017
Die Generalzolldirektion (GZD) hat ihre Anforderungen im vorgesehenen Verfahren zur Prüfung der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit als Grundlage zollrechtlicher Bewilligungen konkretisiert. Beiliegend finden Sie das bezügliche Erläuterungsschreiben der GZD, welches auch über den damit verbundenen Datenaustausch informiert. Im Mittelpunkt steht die Prüfung des Vorliegens schwerer oder wiederholter Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften nach Artikel 39 Buchstabe a) UZK i.V.m. Artikel 24 UZK-IA. Der DIHK bittet die IHKs, ihre Unternehmen entsprechend zu informieren.
Um den Informationsaustausch zwischen den Hauptzollämtern und den Landesfinanzbehörden zu ermöglichen, betrachtet die GZD die Angabe der Steuer-ID als notwendig. Zur Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens ist eine Anfrage des DIHK und weiterer Verbände bei der Bundesdatenschutzbeauftragten nach wie vor anhängig. Das Schreiben der GZD finden Sie hier.
Um den Informationsaustausch zwischen den Hauptzollämtern und den Landesfinanzbehörden zu ermöglichen, betrachtet die GZD die Angabe der Steuer-ID als notwendig. Zur Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens ist eine Anfrage des DIHK und weiterer Verbände bei der Bundesdatenschutzbeauftragten nach wie vor anhängig. Das Schreiben der GZD finden Sie hier.