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Weichen bei Crowdfunding richtig stellen

DIHK-Thema der Woche

23.01.2014

Wirtschaftliches Wachstum lebt davon, dass Unternehmen Geschäftschancen erkennen und mutig nutzen. Gerade für junge und innovative Unternehmen ist es jedoch oft schwer, die nötige Finanzierung zu erhalten. Hier kann Crowdfunding – zu Deutsch Schwarmfinanzierung – traditionelle Finanzierungswege ergänzen. Der Clou: das rasche Einsammeln vieler kleiner Beträge, gebündelt über eine Online-Plattform. Besonders bei IT-Start-ups wird Crowdfunding immer beliebter. Jetzt denken die EU und die Bundesregierung über Regulierungen nach.

Alte Idee mit neuem Auftrieb
1885 wurde der Sockel der US-amerikanischen Freiheitsstatue von 120.000 Menschen mit einem durchschnittlichen Beitrag von knapp unter einem Dollar finanziert. Mit dem Internet erhielt diese Grundidee neuen Schub. Seit 2000 gibt es Online-Plattformen zur Projektfinanzierung. Und der Markt wächst. In Deutschland wurde 2013 erstmals die 1-Millon-Euro-Grenze für ein einzelnes Projekt durchbrochen. Weltweit wurden im vergangenen Jahr 2,7 Milliarden Dollar mobilisiert, 1,6 Milliarden davon in den USA. Die Idee: Der Schwarm fällt bessere Entscheidungen als ein Einzelner, das senkt die Kosten für weitere Investoren. Neben der unbürokratischen Finanzierung erhält ein Unternehmen rasch verlässliche Rückmeldungen darüber, wie seine Idee ankommt. Manche Banken koppeln Kreditzusagen bereits an eine ergänzende Teilfinanzierung aus der Crowd.

Vielfalt ermöglicht passgenaue Lösungen
Beim Online-Crowdfunding ging es Investoren zu Beginn nicht um eine Rendite, sondern um die Unterstützung von „Liebhaberprojekten“, etwa Kinofilmen oder Musik-CDs. Die Geldgeber erwarteten allenfalls eine symbolische Gegenleistung, z. B. eine signierte CD. Heute gibt es daneben zunehmend Varianten, in denen Geld gegen Verzinsung oder gegen Erfolgsbeteiligung bereitgestellt wird. Während es sich z. B. für große Industrieprojekte lohnt, eine Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und einen formellen Wertpapierprospekt in Kauf zu nehmen, wären solche Hürden etwa für kleine Online-Händler nahezu unüberwindbar.

Kein Wundermittel
Crowdfunding hat seine Grenzen dort, wo die jeweiligen Projekte komplexer werden. Die Ideen müssen hier leicht verständlich sein und nachvollziehbar erklärt werden, damit aus Kunden Investoren werden. Und: Investoren gehen ein hohes Risiko ein. Hält das Unternehmen, was es verspricht? Schätzt der Investor die Chancen und Risiken seiner Anlage richtig ein? Kann er die Rechte aus seiner Beteiligung effektiv ausüben? Neben der Begeisterung für die dargebotenen Ideen sollten Investoren deshalb eine gehörige Portion Branchenkenntnis mitbringen.

Regulierung muss Wettbewerb und Innovationspotenzial erhalten
Im Koalitionsvertrag fordert die neue Bundesregierung einen verlässlichen Rechtsrahmen für Schwarmfinanzierung. Auch die EU-Kommission denkt über eine neue Regulierung nach. Dabei ist der Spagat zwischen Risikobegrenzung und Erhalt des Innovationspotenzials zu meistern. Der DIHK fordert deshalb:
  • Wichtigster Punkt: Der Zugang zu Crowdfunding muss unkompliziert möglich bleiben – und er muss den produktiven Wettbewerb der Plattformen und Projekte erhalten.
  • Crowdfunding-Plattformen sollten über alle anfallenden Gebühren informieren müssen, die Zahlungsabwicklung garantieren und die Identität der Projektinitiatoren überprüfen. Das muss unbürokratisch vonstatten gehen, ohne unnötige weitere Angaben.
  • Eine weitergehende Verpflichtung der Plattformen etwa zur Beurteilung der Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle wäre hingegen zu aufwendig und würde einen wichtigen Vorteil des Instruments, den unbürokratischen Finanzierungszugang, untergraben.
  • Die Europäische Kommission sollte sich dafür einsetzen, dass Crowdfunding in der EU grenzüberschreitend ohne administrative und rechtliche Hindernisse möglich wird.
Ansprechpartner:
Dr. Tim Gemkow, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1507
Dr. Marc Evers, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1508