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Vorsicht Formularfallen!
10.05.2017
Der Bundesanzeigerverlag veröffentlicht auf seiner Seite www.bundesanzeiger.de eine Auflistung von Anbietern, die von unlauteren Anbietern, die Unternehmern auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung über ihr Unternehmen neuerliche Angebote über Eintragungen in ein Register oder Abruf der eingetragenen Daten zusenden. Die aktuelle Liste, die die Namen und die Anschrift - soweit bekannt - enthält, gibt erste Hilfestellung für die Einordnung bei zugesandten Informationen. Grundsätzlich gilt: Augen auf, wenn Formulare, die amtsähnlich aufgemacht sind, zugesandt werden. Mehr Informationen enthält unser Infoblatt R09 „Achtung: Adressbuchschwindel“. (Kennzahl 43)