©sebra Fotolia.com
Verfassungsbeschwerden gegen die IHK-Mitgliedschaft erfolglos
03.08.2017
Die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist verfassungskonform, so erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Juli 2017, der soeben veröffentlicht wurde. Das Gericht hat ausführlich die gesamte Struktur der IHKs überprüft. Es hat sich mit den an die IHKs übertragenen gesetzlichen Aufgaben, der gesetzlichen Mitgliederstruktur, der Finanzierung - insbesondere der Pflichtbeiträge -, der Vollversammlungswahl wie auch mit der Entscheidungsfindung innerhalb der IHK befasst. Gerade die Pflichtmitgliedschaft, so das Bundesverfassungsgericht, sichere, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden. „Mit diesem Beschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht erneut die funktionale Selbstverwaltung der Wirtschaft.“, so IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer. „Wir begrüßen, dass nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001 nun Rechtsicherheit eingekehrt ist. Das Urteil bestärkt uns darin, unsere Arbeit auch weiterhin eng an den Interessen unserer Mitglieder auszurichten.“