Verbändeanhörung zur 12. Änderung der Abwasserverordnung
Beteiligen Sie sich!
17.05.2022
Das
Bundesumweltministerium (BMUV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung einiger
Anhänge Anhange der Abwasserverordnung zur Verbändeanhörung versandt, die der
Umsetzung von entsprechenden BVT-Schlussfolgerungen dienen. Die Anhänge 23 „Anlagen zur biologischen Behandlung von
Abfällen", 27 „Behandlung von
Abfällen durch mechanische, chemische, physikalische und sonstige Verfahren" und
33 „Abfallverbrennung" werden
neu gefasst. Ihr Anwendungsbereich wird zudem deutlich erweitert und würde so
die meisten Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland betreffen.
Nach der groben Schätzung der Verordnungsbegründung könnten bundesweit über 5.500 Anlagen von den Änderungen betroffen sein. Insgesamt schätzt das BMUV einen jährlichen Erfüllungsaufwand von 27,7 Millionen Euro. Besonders Anlagen, die erstmals in den Anwendungsbereich der Anhänge 23 und 27 aufgenommen werden, würden größere Summen investieren müssen. Für viele Anlagen würden beispielsweise bauliche Anpassungen für behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser notwendig.
Das BMUV gibt an, dass es sich bei den Neuregelungen um die 1:1 Umsetzung der europäischen BVT-Schlussfolgerungen handele. Die Anforderungen der Anhänge richten sich an unterschiedliche Orte des Abwasseranfalls. Die Anforderungen an die Einleitstelle (Abschnitt C) richten sich beispielsweise an direkt in ein Gewässer (statt in die Abwasserkanalisation) einleitende Betriebe. Für alle betroffenen Anlagen sind dagegen die allgemeinen Anforderungen in Abschnitt B relevant.
Der DIHK hat
die Möglichkeit, dem BMUV eine Stellungnahme zuzusenden.
Wir bitten Sie daher um Einschätzungen zum Verordnungsentwurf
bis zum 1. Juni 2022
Für die Bewertung interessieren uns folgende Punkte:
- Welche Auswirkungen erwarten betroffene Unternehmen von zentralen Punkten? (bspw. Kosten für Nachrüstungen, Einschränkung der Geschäftstätigkeit, Probleme in der Praxis)
- Können Kosten oder Aufwand beziffert werden?
- Gibt es Vorschläge für Verbesserungen oder Änderungen? (bspw. Streichen, Ändern, Umformulieren, Präzisieren von Regelungen)
Quelle: DIHK
Ihre Einschätzung können Sie uns über das Beteiligungsportal zukommen lassen.