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Veranstaltung

Kennzahl: 15.11168

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung

40 Stunden

Termin:
Montag, 09. März 2015, 09:00 Uhr
Freitag, 13. März 2015, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
0.02
Anmeldeformular zum Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Im Bewachungsgewerbe dürfen nur diejenigen Personen tätig werden, die nachweislich mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften und Pflichten vertraut sind.

Wer als Selbstständiger das Bewachungsgewerbe ausüben will, muss an einem Unterrichtungsverfahren von mindestens 80 Unterrichtsstunden teilgenommen haben; entsprechendes gilt für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter von Bewachungsunternehmen, die mit Bewachungsaufgaben direkt befasst sind. Für alle anderen Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren vor.

Die IHK Saarland bietet für zukünftige Angestellte und Selbstständige, gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter im Bewachungsgewerbe mehrfach im Jahr das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung an. Der Unterricht findet jeweils von Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, statt.

Das Unterrichtungsverfahren erstreckt sich inhaltlich auf folgende Sachgebiete:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  2. Bürgerliches Gesetzbuch
  3. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  4. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Die Unterrichtung erfolgt mündlich und ausschließlich in deutscher Sprache; ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind also unverzichtbar. Antragsteller, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bitten wir um persönliche Anmeldung.