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Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub für Zertifizierungspflicht bestimmter Kunststoffprodukte bis September 2019

24.01.2019

Vorläufige Entwarnung: Die Einführung der Zertifizierungspflicht für Verpackungsfolien wird von 1. Februar 2019 auf 1. September 2019 verschoben. Darüber informiert die saudi-arabische Gesellschaft für Standards (Saudi-Standards, Metrology and Quality Association SASO) ausführlich auf ihrer Internetseite.

Wer Waren nach Saudi-Arabien liefert, die mit Plastik umschlossen oder zum Beispiel mit Luftpolsterfolie für den Transport geschützt ist, muss künftig aufpassen. Damit es bei der Einfuhr keine Probleme gibt, müssen die verwendeten Kunststoffprodukte nachweisbar oxo-biologisch abbaubar sein. Hintergrund ist, dass Saudi-Arabien aus ökologischen Gründen eine stufenweise Zertifizierungspflicht für bestimmte Kunststoffprodukte eingeführt hat. Zunächst waren Plastiktüten, Kunststofftischdecken und Einweggeschirr betroffen. Ab September 2019 sind aber auch Kunststoffprodukte von der Regelung erfasst, die zum Transport der Hauptware verwendet werden, zum Beispiel Stretchfolie oder Shrinkfolie. Ist diese nicht bei der SASO als oxo-biologisch abbaubar und damit umweltfreundlich registriert und mit deren Logo versehen, droht ein Einfuhrverbot. Die Einführung dieser Regelung war zunächst für den 1. Februar 2019 geplant.

SASO informiert auf ihrer Website ausführlich über die Registrierungs- und Zertifizierungsvorschriften für Kunststoffprodukte und den betroffenen Warenkreis.
Für Rückfragen zur Zertifizierungspflicht stehen Ihnen Herr Ali Dogan beim Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK),  Phone: +966-11 405 0201 ext. 141, Fax: +966-11-4031232,  Email: dogan@ahk-arabia.com sowie Frau Rawan Bin Abdan von der SASO (Saudi Standards, Metrology and Quality Organization), Phone: +966 11 2529099m Email: r.abdan@saso.gov.sa zur Verfügung.