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Aktuelles

Kennzahl: 17.16510

Reform der EU Dual Use Verordnung seit 09.09.2021 in Kraft / Neue Codierungen für Ausfuhrgenehmigungen in Zollanmeldungen

13.09.2021

Am 09.09.2021 ist die neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung in Kraft getreten. Dadurch werden Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use) teilweise ausgeweitet. Bei der gemeinsamen Online-Veranstaltung von DIHK, IHKs und BAFA am 16.06.2021 erfuhren die Teilnehmer via Livestream, was von der neuen Dual-Use-Verordnung zu erwarten ist. Die Aufzeichnung und die gezeigte Präsentation sind auf der DIHK-Webseite verfügbar. Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2297

In seiner aktuellen Fachmeldung ATLAS Info 0218/2021 vom 09.09.2021 weist der deutsche Zoll in diesem Zusammenhang auf neue Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen in Zollanmeldungen hin. Allerdings sind die neuen Codierungen (siehe Anlage ATLAS-Info) noch nicht in der IT-Anwendung ATLAS-Ausfuhr umgesetzt. Bis zur Umsetzung in ATLAS-Ausfuhr sind folglich die bisherigen Codierungen weiter zu verwenden. Einzelheiten können Sie der in der ATLAS-Info enthaltenen Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen entnehmen.