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Preisrabatte nach Weihnachten
06.01.2021
Viele Händler greifen nach Weihnachten zu Rabattaktionen. Das freut den
Kunden, der so für das geschenkte Geld günstig Waren erwerben kann. Und
das freut den Händler, da er sich von Winterware trennen und das Lager
leerräumen kann. Rabattaktionen sind grundsätzlich zulässig. Lediglich
für bestimmte Warengruppen, wie beispielsweise Bücher, gibt es
gesetzliche Einschränkungen. Wichtig zu wissen: der Händler muss die
Rabatthöhe so angeben, dass die Höhe des Rabatts für den Kunden
nachvollziehbar ist. Außerdem muss, wenn hier eine Reduzierung gegenüber
einem unverbindlichen Preis angegeben wird, auch diese Preisreduzierung
nachvollziehbar sein. Wird die Rabattaktion für eine bestimmte Dauer
durchgeführt, dann muss diese Dauer auch eingehalten werden. Diese
Voraussetzungen gelten sowohl für den stationären Einzelhändler wie auch
für den Online-Händler. Mehr Informationen zur Rabattierung von Waren
können Sie nachlesen in unserem Infoblatt W07 „Schlussverkäufe, Räumungsverkäufe und Jubiläumsverkäufe“.