© fotogestoeber - Fotolia.com
Onlineportal Arbeitnehmerentsendung
14.06.2017
Seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber und Entsender aus dem Ausland Mindestlohnmeldungen über ein Onlineportal übermitteln. Eine Abgabe der Meldungen per Fax ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich. Das Meldeportal kann über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden. Nach einem Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden.