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Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
17.07.2019
Ende April 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten, das europaweit einen einheitlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen erreichen soll. Dazu gehören zum Beispiel Kundenlisten, Geschäftsbücher oder Strategien. Geschäftsgeheimnisse sind nach der neuen Rechtslage nur noch dann geschützt, wenn der Unternehmer darlegen kann, dass er vertrauliche Informationen angemessen geschützt hat.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
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