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Mindestlohn in Frankreich ab 1. Januar 2019
09.01.2019
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindestlohn in Frankreich 10,03 € (vorher 9,88 €), was bei einer 35-Stunden-Woche einem Monatslohn von 1.521,22 € entspricht.
Dies muss bei einer Entsendung eines Mitarbeiters nach Frankreich berücksichtigt werden.
Mindestlohn bei Auszubildenden
Während der Ausbildung bekommt der Auszubildende ein Ausbildungsgehalt, welches einem bestimmten Prozentsatz (25-78%) des manteltariflich gesicherten Mindestlohns in Frankreich (dem SMIC) entspricht.
Der aktuelle SMIC liegt bei 1.521,22 € (Stand 1. Januar 2019). Gestaffelt nach Ausbildungsjahren und Alter steigt die Ausbildungsvergütung.
Dies muss bei einer Entsendung eines Mitarbeiters nach Frankreich berücksichtigt werden.
Mindestlohn bei Auszubildenden
Während der Ausbildung bekommt der Auszubildende ein Ausbildungsgehalt, welches einem bestimmten Prozentsatz (25-78%) des manteltariflich gesicherten Mindestlohns in Frankreich (dem SMIC) entspricht.
Der aktuelle SMIC liegt bei 1.521,22 € (Stand 1. Januar 2019). Gestaffelt nach Ausbildungsjahren und Alter steigt die Ausbildungsvergütung.