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Merkblatt zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

KWKG-Umlage steigt 2016 deutlich an

08.01.2016

Wie erwartet, hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) passieren lassen. Damit ist das KWKG zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das KWKG gilt grundsätzlich für alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2022 ans Netz gehen – weitere Novellen sind bis dahin allerdings nicht ausgeschlossen. Außerdem finden sich im KWKG einige Verordnungsermächtigungen, mit denen Vergütungssätze angepasst werden können. Zur neuen Rechtslage bietet die IHK Saarland ein Merkblatt an. Erläutert werden darin die KWK-Umlage, die deutlich ansteigt, Förderbedingungen für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen sowie Kälte- und Wärmespeicher und den Netzanschluss von KWK-Anlagen.