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Aktuelles

Kennzahl: 17.15875

Mehrwertsteuerabsenkung: zurück auf den Ausgangspunkt

04.01.2021

Zum Jahreswechsel steigt die Mehrwertsteuer wieder. Die befristete Absenkung der Umsatzsteuer galt für die Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Zum 01.01.2021 muss wieder die Rückstellung auf 19 % bzw. 7 % eingerechnet werden. Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, gilt ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung. Auch wenn im Jahr 2020 ein Vertrag abgeschlossen wurde, muss die Lieferung oder Leistung im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 ausgeführt werden. Nur dann greift der abgesenkte Steuersatz.