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Medizinische Schutzausrüstung – EU-Kommission veröffentlicht FAQs zum Export

02.04.2020

Seit dem 15. März 2020 gelten unionsrechtliche Genehmigungspflichten für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020. Die EU-Maßnahmen gelten bis zum 25. April 2020. Sie können von der EU-Kommission verlängert werden. Die Europäische Kommission hat am 1. April 2020 dazu hier eine FAQ-Liste veröffentlicht.