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Aktuelles

Kennzahl: 17.17076

Katar: Seit 1.4.2022 sind bei der Einfuhr nach Katar Handelsdokumente wieder im Original vorzulegen

09.05.2022

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente (z. B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) sind seit dem 1.4.2022 wieder im Original vorzulegen.
Werden stattdessen nur Kopien oder nicht bescheinigte Handelsdokumente vorgelegt, muss eine Sicherheitsleistung von 1 % des Warenwertes, mindestens aber 150 USD, hinterlegt werden. Diese kann gegen Vorlage der Originaldokumente innerhalb von 90 Tagen ausgelöst werden. Damit ist die im März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit vieler Zollbehörden und Unternehmen eingeführte Erleichterung aufgehoben worden, Kopien bzw. nicht bescheinigte Dokumente auch ohne Sicherheitsleistung zur Zollabfertigung vorlegen zu können (vgl. Meldung vom 02.04.2020). 

Hinweis:
Elektronische ausgestellte Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen gelten als Originale.
Rückfragen bitte an:
Frau Rabab El-Tanamly
Senior Consultant
AHK Repräsentanz Doha, Katar
Email: rabab.eltanamly@ahkqatar.com; info@ahkqatar.com
Phone: +974 44311153 | Mobile: +974 33444570 | Fax: +974 44311154