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Italien-Verkehr - Zwingende Erklärung für LKW-Fahrer (Mitteilung der Handelskammer Bozen)
Veröffentlicht am 26.03.2020
27.03.2020
Bis zum 5. April müssen LKW‑Fahrer von Unternehmen, die nicht in Italien Ihren Rechtssitz haben, eine Eigenerklärung ausfüllen. Diese Erklärung muss aus rechtlichen Gründen in Italienisch ausgefüllt werden. Hier finden sich eine Ausfüllhilfe und eine Anleitung in deutscher Sprache.