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Internetangebot für Gewerbetreibende?
07.03.2017
Ob ich als Unternehmer im Netz einen Vertrag mit einem Verbraucher oder mit einem Unternehmer schließe, zieht für den Webseitenbetreiber große Unterschiede nach sich. Es ist deshalb jedem Webseitenbetreiber freigestellt, ob er sein Internetangebot auf Gewerbetreibende beschränken kann. Dies folgt aus der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie. Aber: Der Webseitenbetreiber muss dies in seiner Homepage auch ausreichend klar und transparent darstellen. Die Darstellung muss so eindeutig sein, dass diese Erklärung von einem Interessenten weder übersehen noch missverstanden werden kann.
OLG Hamm vom 11.10.2016.
OLG Hamm vom 11.10.2016.