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Industriestandort Saarland weiter unter Druck

IHK für Nachbesserungen beim Energiekompromiss

02.04.2014

Aus Sicht der IHK sind die Ergebnisse des EEG-Gipfels im Kanzleramt noch nicht zufriedenstellend. „Zu begrüßen ist zwar, dass für Altanlagen der Eigenstromerzeugung ein umfassender Bestandsschutz gewährt wird. Bei Neuanlagen bleibt aber leider Vieles noch im Unklaren“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. So sei noch nicht festgelegt, in welcher Höhe künftig Neuanlagen zur EEG-Umlage herangezogen werden. Aus Sicht der IHK-Organisation sollten auch Neuanlagen vollständig von der EEG-Umlage befreit bleiben. Dies sei vor allem deshalb gerechtfertigt, weil die Unternehmen mit ihren Investitionen einen aktiven Beitrag zur Unterstützung der Energiewende vor Ort leisten.

Nachbesserungsbedarf sieht die IHK insbesondere bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromkosten- und außenhandelsintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Von der Umlage entlastet werden müssten künftig nicht nur die Betriebe, die in den „Branchenlisten“ enthalten sind, sondern auch jene Unternehmen, die vergleichbare Kriterien erfüllen. Giersch: „Für diese Fälle muss aus unserer Sicht noch eine Härteklausel vorgesehen werden. Darüber hinaus sollte es bei dem Schwellenwert der Stromkostenintensität von 14 Prozent bleiben. Für die Saarwirtschaft ist es zum Beispiel wichtig, dass Oberflächenveredler und Schmieden auch künftig entlastet werden können.“