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INTRASTAT 2022: Statistisches Bundesamt veröffentlicht aktualisierten Leitfaden
11.01.2022
Mit Beginn des Jahres 2022 sind eine Reihe von Änderungen bei der Abgabe der Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) zur Erfassung des Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt in Kraft getreten. Vermittelt durch den DIHK haben zahlreiche IHKs bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Veranstaltungen mit dem Statistisches Bundesamt (DESTATIS) durchgeführt, um Unternehmen vorab über die nun geltenden Neuerungen zu informieren.
DESTATIS hat die Änderungen jetzt in einer aktualisierten Fassung seines „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2022“ konsolidiert.
Wichtige Änderungen sind:
DESTATIS hat die Änderungen jetzt in einer aktualisierten Fassung seines „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2022“ konsolidiert.
Wichtige Änderungen sind:
- In Versendungsmeldungen müssen künftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte laut DESTATIS das vermutliche Ursprungsland angegeben werden.
- „Art des Geschäfts” (AdG): Hier gibt es Änderungen bei verschiedenen Codierungen. Beispiel: Bislang wurde ein „Endgültiger Kauf/Verkauf“ mit „11“ codiert und zwar unabhängig davon, ob es sich um B2B oder um B2C-Geschäfte handelte. Künftig erfasst der Code „11“ nur noch B2B-Sendungen. B2C-Sendungen (Direkthandel) sind dagegen mit „12“ zu codieren.
- Einschränkungen bei der Nutzung von Sammelnummern (Kapitel 99).