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IHKs prüfen das Bewachungsgewerbe
09.10.2019
Sicherheitsunternehmen brauchen, um ihr Bewachungsgewerbe anzumelden, eine Bewachungserlaubnis. Um diese zu erhalten, brauchen sie den Nachweis, dass sie die IHK-Sachkundeprüfung absolviert haben. Die Sachkundeprüfung erfolgt - wie auch die Unterrichtung für das Bewachungspersonal - durch die IHKs. Sie ermöglicht außerdem eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen z.B. in folgenden Tätigkeitsfeldern: Objekt-, Werkschutz, Revier-, Streifenwachdienst, Geld-, Werttransport, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungs-Security, Personenschutz. Wir als IHK Saarland bieten auch regelmäßig die Sachkundeprüfung an. Die Termine sowie die Details zur Prüfung finden Sie unter der Kennzahl 124 unter www.saarland.ihk.de.