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IHK richtet Spendenkonto für die Integration der Flüchtlinge ein

30.11.2015

Die IHK Saarland hat ein Sonderkonto für Spenden der Saarwirtschaft zur Integration der Flüchtlinge in Gesellschaft und Arbeitsmarkt eingerichtet. IHK-Präsident Dr. Richard Weber erklärte dazu: „Gerade in der Weihnachtszeit überlegen viele Unternehmen, welche sozialen oder kulturellen Projekte sie finanziell unterstützen. In diesem wie im nächsten Jahr ist die Integration der zahlreichen Flüchtlinge für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sicherlich eine der größten Herausforderungen. Sie zu meistern setzt voraus, dass sich alle Akteure daran beteiligen – auch die Wirtschaft.“ Die IHK bekenne sich ausdrücklich zu dieser Verantwortung. „Wir wollen insbesondere dazu beitragen, rasch Brücken in den Arbeitsmarkt zu bauen und den Flüchtlingen damit Bleibeperspektiven zu eröffnen. Erste konkrete Maßnahmen wie die Finanzierung von Sprachkursen, die Ausbildung von Sprachmittlern oder der Aufbau eines Pools von Seniorexperten sind erfolgreich gestartet. Gemeinsam können wir noch viel mehr bewirken“, so Dr. Weber.

Die IBAN des IHK-Jahreskontos lautet: DE28 5919 0000 0120 7500 03, Bank1Saar, Stichwort: IHK-Flüchtlingshilfe. Spenden für integrationsfördernde Maßnahmen von Flüchtlingen werden als gemeinnützig anerkannt. Es gilt das vereinfachte Nachweisverfahren, d. h. Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug reichen aus.