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IHK mahnt Nachbesserungen beim Mindestlohn an

Ergebnisse einer IHK-Umfrage zur Einführung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns: Großer Bürokratieaufwand, unwägbare Haftungsrisiken und weniger Beschäftigung

11.03.2015

Die Einführung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns hat in der Saarwirtschaft, vor allem bei den kleinen und mittleren Unternehmen, zu großer Verunsicherung und Verärgerung geführt. Die Unternehmen beklagen unter anderem den erheblichen Zusatzaufwand für die vorgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeiten, die kaum überschaubaren Haftungsrisiken und problematische Auswirkungen auf das betriebliche Lohngefüge. Zudem zeichnen sich spürbare negative Beschäftigungseffekte bei Geringqualifizierten und insbesondere auch bei geringfügig Beschäftigten und Praktikanten ab. Das ergab eine aktuelle Umfrage der IHK Saarland, an der sich 450 Unternehmen aus den Bereichen Handel, Verkehr, Gastronomie und Gesundheit mit insgesamt über 23.000 Arbeitnehmern beteiligt haben.

„Das Wortungetüm „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung“ erweist sich in der Praxis zugleich als Bürokratie-Ungetüm“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. „Die Kontroll- und Dokumentationspflichten sind weit überzogen und die Haftungsrisiken nicht überschaubar. Mehr noch: Durch den Kontrollperfektionismus, der die Verordnung prägt, sieht sich die Wirtschaft unter den Generalverdacht gestellt, auf breiter Front gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen. Das ist dem Wirtschafts- und Investitionsklima in unserem Land nicht gerade zuträglich.“

Die IHK appelliert an die Politik, die angespannte Situation in den Unternehmen zu entschärfen. Dazu sollten die Dokumentationspflichten deutlich reduziert und die Entgeltgrenze, bis zu der Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren müssen, von 2.958 Euro in Richtung 2.000 Euro gesenkt werden. Zudem sollten die Minijobs vollständig von der Dokumentationspflicht befreit und die Mindestlohn-Haftung gestrichen werden.

Weit überzogene Dokumentationspflichten


Gemäß IHK–Umfrage werten 46 Prozent der Unternehmen den Aufwand, der für die Dokumentations- und Prüfpflichten erforderlich ist, als „sehr hoch“ und 30 Prozent als „hoch“. Besonders betroffen sind insbesondere auch die Gastronomie und Hotellerie, wo über 90 Prozent der Betriebe die Dokumentationspflichten beklagen. Giersch: „Neben den überzogenen Dokumentationspflichten liegt das auch daran, dass es nach wie vor viel Unsicherheit bei der Umsetzung gibt – etwa im Umgang mit Sondergratifikationen, Sachzulagen und Trinkgeldern.“

Die Umfrage zeigt darüber hinaus, dass der Mindestlohn negative Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird. Jedes zehnte Unternehmen gab an, sich von Personal trennen zu müssen. Giersch: „Der Mindestlohn ist zwar gut gemeint. Faktisch schadet er aber gerade jenen Arbeitnehmern, die ohnehin nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben oder einen Einstieg ins Berufsleben suchen.“ Besonders stark betroffen sind Minijobber und Praktikanten. Jeder dritte Betrieb will künftig weniger Minijobber beschäftigen als bisher. Rund ein Viertel der Unternehmen will die Zahl der Praktikantenstellen verringern. Giersch: „Das ist gerade aus Sicht des Saarlandes, das mehr als andere Regionen darauf angewiesen ist, dass Fachkräfte von außen ins Land kommen, ein Nachteil. Denn Praktika bieten die Chance, Studenten an Unternehmen zu binden und im Land zu halten.“

Sorge macht vielen Unternehmen auch, dass durch den Mindestlohn ihr Lohngefüge insgesamt ins Rutschen kommen könnte. Jeder vierte Betrieb erwartet, dass im Zuge der Einführung des Mindestlohns auch darüber liegende Gehaltsgruppen mit Forderungen nach Höhergruppierungen den alten Lohnabstand wieder herstellen wollen. In der Gastronomie und Hotellerie teilt sogar jeder zweite Betrieb diese Sorge. Insofern ist es auch nicht überraschend, dass 63 Prozent der Unternehmen aus Gastronomie und Hotellerie die gestiegenen Lohnkosten über Preiserhöhungen an ihre Kunden weitergeben wollen. Giersch: „Ob ihnen das gelingt, darf bezweifelt werden. Denn gerade in der Gastronomie reagieren die Verbraucher sehr sensibel auf steigende Preise. Zu befürchten ist deshalb, dass das Gastgewerbe künftig Personal abbauen wird und dass die Servicequalität dadurch abnimmt.“

Kaum abschätzbar für die Unternehmen sind die Risiken, die mit der Generalunternehmerhaftung verbunden sind. Danach haftet jeder Unternehmer, der eine eigene vertragliche Verpflichtung für die Erbringung von Werk-oder Dienstleistungen übernommen hat, und zur Erfüllung dieser Pflicht einen zusätzlichen Unternehmer beauftragt hat, für Verstöße des beauftragten Unternehmers gegen den Mindestlohn. Diese Risiken auszuschließen ist mit vertretbarem Aufwand kaum möglich. Das gilt in besonderem Maß für die Unternehmen, die über längere Leistungsketten mit mehreren Subunternehmen verbunden sind. Giersch: „Im Übrigen ist es nicht ohne Pikanterie, dass die gesetzliche Haftungsregel nicht für die öffentliche Hand gilt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.“