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GEMA in der Faschingszeit
22.02.2017
Gerade in der Faschingszeit besteht bei Veranstaltern immer
wieder Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen
Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über
die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt der
IHK. Das Infoblatt „GEMA (R18)“ steht zum Download bereit. Weitere
Informationen finden sich auch auf der Homepage der GEMA.