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Aktuelles

Kennzahl: 17.13157

GEMA in der Faschingszeit

22.02.2017

Gerade in der Faschingszeit besteht bei Veranstaltern immer wieder Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt  der IHK. Das Infoblatt „GEMA (R18)“ steht zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der GEMA.