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Freihandelsabkommen mit Japan tritt am 1. Februar 2019 in Kraft / IHK-Umfrage zum EU-Japan Abkommen

IHK-Umfrage zum EU-Japan Abkommen

16.01.2019

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (EU-Japan-EPA) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 330 vom 27. Dezember 2018 veröffentlicht. Das Abkommen tritt am 1. Februar 2019 in Kraft (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 9 vom 11. Januar 2019).

Mit Blick auf das Handelsvolumen wird es das größte Abkommen sein, das die EU je abgeschlossen hat. Es umfasst über 30 Prozent des Welthandels und ist in Zeiten des weltweit zunehmenden Protektionismus ein starkes Signal für freien Warenaustausch. Aus diesem Grund haben sich die IHK Japan Desks in Kooperation mit dem DIHK, der AHK Japan, EEN sowie OAV entschlossen, eine Umfrage zu machen. Dabei interessiert vor allem, wie Ihre Erwartungen und Pläne aussehen, vom Abkommen Gebrauch zu machen. Zudem werden Ihre bisherigen Erfahrungen bei der Nutzung von anderen Handelsabkommen abgefragt. Die Umfrageergebnisse dienen der Interessenvertretung gegenüber entsprechenden Institutionen und der Anpassung des Beratungs- und Veranstaltungsangebots. Die Auswertung wird im März 2019 erfolgen. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme!
Eine Nennung Japans in Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz "ab in Kraft treten" ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt (EU) Nr. L 330 vom 27. Dezember 2018 nun möglich. Die entsprechende Information der Zollverwaltung finden Sie hier.