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EU-Vietnam-Abkommen: Zollpräferenzen bei der Einfuhr gemäß bilateralem FHA oder einseitigem APS?

03.08.2020

Seit dem 1.8.2020 ist das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Vietnam in Kraft. Der Zollabbau erfolgt im Rahmen des bilateralen FHA dabei stufenweise. Gleichzeitig bleibt das Allgemeine Präferenzsystem (APS), mit dem die EU bereits seit langem einseitig Zollpräferenzen für Importe aus Vietnam gewährt, für 2 weitere Jahre parallel in Kraft.
Wie in unserer Meldung vom 02.07.2020 berichtet, sollen dabei die gemäß Anhang 2-A Abschnitt A Nr. 3 im Rahmen des bilateralen FHA EU-Vietnam von der EU angewendeten Zollsätze auf keinen Fall höher sein, als die vor In-Kraft-Treten von der EU unilateral gewährten Zollsätze im Rahmen des APS. Das bedeutet: Im schlechtesten Fall, bleibt der niedrigere APS-Zollsatz solange bestehen bis der Stufenabbau den FHA-Zollsatz unter den APS-Zollsatz drückt. EU-Importeure erfahren somit keine Verschlechterung.
Nach dem DIHK zurzeit vorliegenden Informationen, arbeitet die EU-Kommission noch an einer Umprogrammierung im TARIC, um per automatischem Abgleich zu gewährleisten, dass tatsächlich der jeweils günstigere Zollsatz zum Tragen kommt, unabhängig davon, ob bei der Einfuhr ein Präferenznachweis gemäß APS (REX-Erklärung auf der Rechnung, Form A) oder ein Präferenznachweis gemäß FHA (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung) vorgelegt wird.
Bis zur Umsetzung eines automatisierten Abgleichs zwischen dem APS-Zollsatz und dem FHA-Zollsatz auf Seiten des Zolls wird empfohlen, dass die Unternehmen im Zweifel selbst prüfen, welcher Zollsatz der günstigere ist und dementsprechend auf die zugehörigen Nachweise und Kodierungen für die Zollanmeldung achten.

Die mit Blick auf das FHA zu verwendenden Nachweise und Kodierungen entnehmen Sie bitte der ATLAS Info Nr. 0067/20 (ohne Gewähr).
Die mit Blick auf das APS zu verwendenden Nachweise und Kodierungen entnehmen Sie bitte der ATLAS Info Nr. 0047/17 (ohne Gewähr)