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E-Rechnung
21.11.2018
Zum 27. November 2018 tritt das E-Rechnungsgesetz für alle
Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Die Umsetzung auf
untergeordneten Verwaltungsebenen ist zeitnah zu erwarten. Was sich zunächst
nur wie eine bürokratische Neuerung für die öffentliche Verwaltung anhört, ist
auch für viele Unternehmen sämtlicher Größenklassen wichtig. Denn demnach darf
der Aussteller einer elektronischen Rechnung künftig erwarten, dass diese von
der öffentlichen Verwaltung (bzw. den sonstigen im Gesetz genannten
Auftraggebern) nur akzeptiert wird, wenn seine Rechnung sämtliche relevante
Daten zumindest auch in strukturierter Form vorhält.