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EEG 2.0: Nach der Novelle ist vor der Novelle

Thema der Woche

03.07.2014

Die EEG-Novelle soll das Meisterstück von Energieminister Sigmar Gabriel werden. Die verschiedenen Ziele der Reform machen die Herkulesaufgabe deutlich: Kosten senken, EU-Kompatibilität und Planungssicherheit herstellen sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sichern. Am 11. Juli wird der Bundesrat das neue EEG aller Voraussicht nach passieren lassen. Doch welche Ziele erreicht die Novelle tatsächlich?

Der Kostenanstieg wird gedämpft, …
Erfreulich ist, dass mit den atmenden Deckeln und Zubaubegrenzungen ein gewisses Maß an Kostendämpfung Einzug halten wird, weil der Ausbau erneuerbarer Energien, wie vom DIHK gefordert, besser gelenkt wird. Zudem erhalten neue Wind-, Solar- und Biomasseanlagen bei negativen Strompreisen keine Vergütung. Negative Preise bedeuten, dass Käufer zu ihrem Strom auch Geld für die Abnahme erhalten. Die Ursache: ein Überangebot an Strom und eine geringe Nachfrage an den Strombörsen. Diese Weichenstellungen des Energieministeriums könnten zusammen mit der wohl für 2014 zu hoch angesetzten Umlage dazu führen, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr tatsächlich sinkt. In den nächsten Jahren wird sie wieder klettern, weil weitere Anlagen hinzukommen, aber kaum welche aus der Förderung herausfallen.

… aber es bleiben viele Rechtsunsicherheiten
Die EU-Kommission wollte die unterschiedliche Behandlung von Bestands- und Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung nicht akzeptieren, die Bundesregierung hält aber daran fest. Neue Anlagen, die Strom für den Eigenverbrauch produzieren, sollen auch weiterhin mit der EEG-Umlage belegt werden. Dieser Konflikt wird in die Zukunft vertagt: Das EEG enthält einen Prüfauftrag für 2017, wie mit den Bestandsanlagen verfahren werden soll. Mittelfristig könnte daher auch für solche Anlagen Umlage anfallen. Aus Sicht des DIHK kann es nur eine Lösung geben: alle Anlagen, wie bisher auch, von EEG-Umlage freizustellen. Andernfalls steht zu befürchten, dass viele bestehende Eigenerzeugungsanlagen nicht mehr wirtschaftlich sind.

Auch die langfristige Gültigkeit der Härtefallregel für energieintensive Unternehmen könnte auf Dauer nicht EU-kompatibel sein. Sie fängt alle Unternehmen auf, die derzeit in den Genuss der Besonderen Ausgleichsregel kommen, diese aber künftig nicht mehr beantragen können, da sie z. B. keinem entsprechenden Sektor angehören. Die Kommission fordert, diese Unternehmen bis 2018 an das 100-Prozent-EEG-Umlageniveau heranzuführen. Die Bundesregierung will es bei 20 Prozent Umlage belassen. Diese Auffassung unterstützt der DIHK, damit es weiterhin eine breite Basis energieintensiver Produktion gibt.
Ein dritter Punkt: Ab 2017 soll die Förderung für erneuerbare Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Die Rahmenbedingungen dafür sind unklar. Sicher ist nur: Ein Teil der Projekte soll im Ausland realisiert werden.

EEG 3.0 kommt 2016 oder sogar noch früher?
Soviel steht fest: Das EEG 2.0 ist nur eine Interimslösung. Es könnte darauf hinauslaufen, dass es noch in dieser Legislaturperiode eine Abkehr von der Umlagefinanzierung gibt. Jedenfalls hat Energieminister Gabriel in seiner Zehn-Punkte-Agenda bereits das EEG 3.0 für 2016 angekündigt. Möglicherweise kommt es aber noch schneller: Zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung schwelt ein weiterer Streit. Im Kern geht es darum, ob für Importstrom nach Deutschland künftig die EEG-Umlage wegfällt bzw. reduziert werden muss. Die Bundesregierung wehrt sich dagegen, befürchtet sie doch für deutsche Energieversorger eine massive Benachteiligung. Gibt es keinen Kompromiss, könnte die EU als drastischstes Mittel dem EEG die Notifizierung verweigern. In diesem Fall käme die nächste EEG-Novelle sofort. Festzuhalten bleibt: Die Unsicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien und Eigenerzeugung sowie für die Unternehmen in der besonderen Ausgleichsregel bleibt.

Ansprechpartner: Dr. Sebastian Bolay, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2202