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EA-Saar und Berufsanerkennung
27.09.2017
Wer seinen beruflichen Abschluss im Ausland erworben hat und in Deutschland in seinem Beruf arbeiten will, muss sich seinen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle, ob der ausländische Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt auf Basis festgelegter formaler Kriterien, wie z. B. Inhalt und Dauer der Ausbildung. Auch die einschlägige Berufserfahrung wird dabei berücksichtigt. Der EA-Saar informiert über www.saarland.ihk.de, Kennzahl 2009, über die Berufsanerkennung in Deutschland.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.