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EA-Saar: Was ist beim Umzug eines Handelsregister-Unternehmens zu beachten?
15.02.2017
Für Unternehmen, die
im Handelsregister eingetragen sind, ergibt sich nicht nur die Verpflichtung,
das Gewerbe beim Gewerbeamt umzumelden bzw. an- und abzumelden. Vielmehr müssen
auch die entsprechenden Daten, die den Sitz und die inländische Geschäftsanschrift
eines Unternehmens betreffen, im Handelsregister geändert werden. Diese
Änderungen müssen über den Notar vorgenommen werden. Die Daten, die geändert
werden müssen, sind abhängig von der jeweiligen Rechtsform.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de