Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.13148

EA-Saar: Was ist beim Umzug eines Handelsregister-Unternehmens zu beachten?

15.02.2017

Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ergibt sich nicht nur die Verpflichtung, das Gewerbe beim Gewerbeamt umzumelden bzw. an- und abzumelden. Vielmehr müssen auch die entsprechenden Daten, die den Sitz und die inländische Geschäftsanschrift eines Unternehmens betreffen, im Handelsregister geändert werden. Diese Änderungen müssen über den Notar vorgenommen werden. Die Daten, die geändert werden müssen, sind abhängig von der jeweiligen Rechtsform.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de