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Aktuelles

Kennzahl: 17.13253

EA-Saar: Gründen im Handwerk - Teil 2

12.04.2017

In 41 zulassungspflichtigen Handwerken kann sich der Gründer nur selbstständig machen, wenn er einen entsprechenden Meistertitel vorzeigen kann. In 57 handwerksähnlichen Gewerben und in 53 zulassungsfreien Handwerken kann eine selbständige Tätigkeit ohne einen entsprechenden Meistertitel begonnen werden. Bis auf sechs Handwerke können sich erfahrene Gesellen auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen („Altgesellen-Regelung“). Voraussetzung ist, dass sie sechs Jahre praktische Tätigkeit in dem erlernten Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, sollte zu Beginn der Gründungsaktivitäten abgeklärt werden. Hilfreich sind dabei vor allem persönliche Gespräche mit der Handwerkskammer.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de