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EA-Saar Beratende Ingenieure
02.08.2017
Beratende Ingenieure müssen, um im Saarland aktiv werden zu können, in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sein. Diese Eintragung geschieht nur auf Antrag, dem bestimmte Unterlagen beizufügen sind. Dieses Verfahren kann über den EA-Saar abgewickelt werden. Rechtsgrundlage ist insofern § 23 Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz.
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de