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Veranstaltung

Kennzahl: 15.13869

Die neue Kassennachschau 2018: Das müssen Sie wissen! (Ausgebucht!)


Termin:
Dienstag, 10. April 2018, 14:00 - 18:00 Uhr
Seit dem 1. Januar 2018 darf die Finanzverwaltung die Kassennachschau unangekündigt bei Unternehmen durchführen. Dabei wird die Ordnungsgemäßheit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben überprüft. Sollten sich Unregelmäßigkeiten bei der Kassennachschau ergeben, so darf der Prüfer sofort, ohne gesonderte Prüfungsanordnung und ohne Fristansetzung, zu einer regulären Betriebsprüfung übergehen. Unternehmen sollten also informiert sein, was im Rahmen einer Kassennachschau überprüft wird.

Herr Sascha König, Rechtsanwalt, Steuerberater, lic. rer. publ. Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Fachanwalt für Strafrecht, Vorsitzender des Bundesausschusses für Steuern des DEHOGA, erläutert die Grundsätze der ordnungsgemäßen Kassenbuchhaltung bei Einsatz einer offenen Ladenkasse oder einer elektronischen Registrierkasse. Er geht außerdem auf die Details der Kassennachschau ein.

Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Gemeinschaftsveranstaltung ein und freuen uns auf einen informativen Nachmittag mit Ihnen.