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Die Pflichtinformationen des Onlinehändlers

27.01.2021

Im Onlineshop kann der Kunde die Waren nicht genau überprüfen wie vor Ort. Deshalb hat der Onlinehändler viele Informationen über seine Produkte zu geben. Dazu gehören z. B. die wesentlichen Produkteigenschaften. Es ist nicht einfach für den Onlinehändler, alle Informationspflichten, die ihn treffen, im Überblick zu behalten. Dennoch: es ist machbar, mit wenigen Klicks die entsprechenden Informationen auf die Homepage einzustellen. Unsere IHK-Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der entsprechenden Angaben. Besuchen Sie unser unentgeltliches Webinar am 10. Februar 2021, 08.30 bis 09.30 Uhr, zu dem Sie sich einfach unter www.saarland.ihk.de anmelden können.