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Die Entsendung von Arbeitnehmern zwischen Deutschland und Frankreich
Gemeinschaftsveranstaltung
Termin:
Mittwoch, 18. Oktober 2017, 16:00 - 18:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Unternehmen in der Großregion sind in jüngster Zeit bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit verschärften Verwaltungsformalitäten und Kontrollen konfrontiert.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sehen in den jeweiligen Ländern die Gewährung eines „harten Kerns“ von arbeitsrechtlichen Mindeststandards (wie z.B. Mindestlohnsätze, Höchstarbeitszeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub etc.) vor. Sie gehen zum größten Teil auf europarechtliche Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern zurück, die den unlauteren Wettbewerb und Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union bekämpfen wollen.
Eine Kehrseite dieser Bestrebungen ist der hohe Verwaltungsaufwand für die Entsendung von Arbeitnehmern in das jeweilige Nachbarland. So bestehen beispielsweise für die Entsendung nach Deutschland und Frankreich besondere Melde- und Dokumentationspflichten.
Um einen rechtlichen Überblick zu geben und offene Fragen seitens der betroffenen Unternehmen aus der Großregion zu klären, möchte Sie die IHK Saarland zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes daher gerne zu der Informationsveranstaltung „Entsendung von Arbeitnehmern zwischen Deutschland und Frankreich“ einladen.
Die im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes angesiedelte Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0 (TFG 2.0) wird Sie über die aktuellen rechtlichen und administrativen Vorgaben für die Entsendung nach Deutschland und Frankreich informieren. Erfahrungsberichte aus Unternehmen ermöglichen zudem konkrete Einblicke im Hinblick auf den praktischen Umgang mit der Problematik.
Während des anschließenden Umtrunks besteht die Möglichkeit für Einzelgespräche mit den Referentinnen.
Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns bis zum 16.10.2017 wissen, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen können. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Eine Simultanübersetzung Deutsch / Französisch ist vorgesehen.
Programm
Registrierung
Grußwort
Oliver Groll, Geschäftsführer IHK Saarland
Einführung in die Thematik
Jürgen Barke, Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Umtrunk (ab ca. 18:30 Uhr)
Referenten:
Viviane Kerger, Volljuristin
Arbeitet seit Oktober 2016 für die TFG 2.0.
Zuvor war sie als Volljuristin rechtsberatend in einem französischen Unternehmen in Offenburg in der Personalabteilung tätig. Ihre Schwerpunkte sind das Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Nora Benyoucef, Volljuristin
Arbeitet seit Januar 2017 für die TFG 2.0.
Zuvor war sie als Rechtsanwältin in einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart in dem Referat Nordafrika tätig und hat deutschsprachige Unternehmen bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in den Maghreb-Staaten rechtlich beraten. Ihre Schwerpunkte sind das internationale Recht und Europarecht.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sehen in den jeweiligen Ländern die Gewährung eines „harten Kerns“ von arbeitsrechtlichen Mindeststandards (wie z.B. Mindestlohnsätze, Höchstarbeitszeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub etc.) vor. Sie gehen zum größten Teil auf europarechtliche Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern zurück, die den unlauteren Wettbewerb und Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union bekämpfen wollen.
Eine Kehrseite dieser Bestrebungen ist der hohe Verwaltungsaufwand für die Entsendung von Arbeitnehmern in das jeweilige Nachbarland. So bestehen beispielsweise für die Entsendung nach Deutschland und Frankreich besondere Melde- und Dokumentationspflichten.
Um einen rechtlichen Überblick zu geben und offene Fragen seitens der betroffenen Unternehmen aus der Großregion zu klären, möchte Sie die IHK Saarland zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes daher gerne zu der Informationsveranstaltung „Entsendung von Arbeitnehmern zwischen Deutschland und Frankreich“ einladen.
Die im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes angesiedelte Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0 (TFG 2.0) wird Sie über die aktuellen rechtlichen und administrativen Vorgaben für die Entsendung nach Deutschland und Frankreich informieren. Erfahrungsberichte aus Unternehmen ermöglichen zudem konkrete Einblicke im Hinblick auf den praktischen Umgang mit der Problematik.
Während des anschließenden Umtrunks besteht die Möglichkeit für Einzelgespräche mit den Referentinnen.
Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns bis zum 16.10.2017 wissen, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen können. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Eine Simultanübersetzung Deutsch / Französisch ist vorgesehen.
Programm
Registrierung
Grußwort
Oliver Groll, Geschäftsführer IHK Saarland
Einführung in die Thematik
Jürgen Barke, Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
- Die Entsendung nach Frankreich
- Die Entsendung nach Deutschland
- Erfahrungsberichte von Unternehmen
Umtrunk (ab ca. 18:30 Uhr)
Referenten:
Viviane Kerger, Volljuristin
Arbeitet seit Oktober 2016 für die TFG 2.0.
Zuvor war sie als Volljuristin rechtsberatend in einem französischen Unternehmen in Offenburg in der Personalabteilung tätig. Ihre Schwerpunkte sind das Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Nora Benyoucef, Volljuristin
Arbeitet seit Januar 2017 für die TFG 2.0.
Zuvor war sie als Rechtsanwältin in einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart in dem Referat Nordafrika tätig und hat deutschsprachige Unternehmen bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in den Maghreb-Staaten rechtlich beraten. Ihre Schwerpunkte sind das internationale Recht und Europarecht.