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Veranstaltung

Kennzahl: 15.13218

Das neue Insolvenzanfechtungsrecht

IHK Saarland

Termin:
Mittwoch, 30. August 2017, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Referent/Referentin:
Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, Rechtsanwälte Heimes & Müller, Saarbrücken
Bei der Insolvenz eines Geschäftspartners kann es vorkommen, dass der dort tätige Insolvenzverwalter Zahlungen zurückverlangt z. B. mit der Begründung, man habe die wirtschaftliche Krise des Vertragspartners gekannt und sei daher zur Erstattung an die Insolvenzmasse verpflichtet. Bislang galt dies bis zu zehn Jahre rückwirkend. Nunmehr gilt das neue Insolvenzanfechtungsrecht für alle Insolvenzverfahren, die nach dem 5. April 2017 eröffnet wurden. Dabei wurde unter anderem eine der Anfechtungsfristen von zehn auf vier Jahre verkürzt. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen muss der Insolvenzverwalter beweisen, dass der Unternehmer die Zahlungsschwierigkeiten seines Kunden kannte.

Sie als betroffener Unternehmer sollten wissen, wie Sie eine Inanspruchnahme seitens des Insolvenzverwalters möglichst vermeiden können, welche Rückforderungsansprüche ein Insolvenzverwalter nach neuem Recht geltend machen kann und wie Sie sich bei einer Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter verhalten sollten. Die Grundzüge des Insolvenzanfechtungsrechts sowie die oben genannten Gesetzesänderungen stellt Ihnen Herr Dr. Michael Bach, Rechtsanwälte Heimes & Müller, Saarbrücken, vor. Er ist sowohl im Bereich der Insolvenzverwaltung als auch der Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren tätig, kann also die Vor- und Nachteile der Gesetzesänderung von beiden Seiten beleuchten.

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend mit Ihnen. Dieser klingt bei einem gemeinsamen Imbiss mit Ihnen aus. Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 29. August 2017, an.