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Kennzahl: 17.13695

Das kann ich doch umtauschen?!

03.01.2018

Das Weihnachtsgeschäft findet nicht nur vor, sondern auch nach Weihnachten statt. Viele lösen ihre Gutscheine ein oder tauschen das Geschenk um. Wichtig zu wissen: Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Umtausch im stationären Einzelhandel. Einzige Ausnahme: Das Geschenk hätte einen Mangel. Dann ist der Händler verpflichtet, nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen die Ware auszutauschen. Ist dies nicht der Fall, steht es ihm frei, die Ware freiwillig zurückzunehmen und entweder einen Wertgutschein dafür auszustellen oder einen Geldbetrag an den Kunden zu geben. Nähere Informationen finden Sie hier - Kennzahl 63.