©dinastya-stock.adobe.com
Das Ausfuhrverfahren mit vereinfachter Zollanmeldung (SDE)
Gemeinschaftsveranstaltung
Termin:
Mittwoch, 05. Juni 2019, 09:00 - 16:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Referent/Referentin:
Dipl.-Finanzw. und Betriebsw. (VWA) Harald Jung, Zolloberamtsrat Generalzolldirektion Bonn
Das Ausfuhrverfahren ist wie alle Zollverfahren sehr stark durch formale Vorschriften geregelt. Eine Lösung bietet die Vereinfachte Ausfuhranmeldung (SDE). Mit dieser Bewilligung erhält der Ausführer verbrieft, seine Ausfuhrwaren nicht mehr bei der Ausfuhrzollstelle gestellen zu müssen.
Die Bewilligung ist eine Vielzahl von Unternehmen bereits erteilt. Das sollte Unternehmen Mut machen, die bisher keine entsprechende Bewilligung beantragt haben. Die Verfahrensabläufe und die Unterschiede zum Standardverfahren werden eingehend erläutert. Unternehmen, die bereits über die Bewilligung verfügen, erhalten können ihre Kenntnisse über die rechtlichen Hintergründe auffrischen. Denn letztlich schützt nur die Rechtskenntnis vor fehlerhaftem Umgang mit der Bewilligung. Wiederholte oder schwere Verstöße können aber den Widerruf der Bewilligung zur Folge haben.
Inhalte:
Sachbearbeiter, Beschäftigte mit Leitungsverantwortung im Bereich Ausfuhr
Die Bewilligung ist eine Vielzahl von Unternehmen bereits erteilt. Das sollte Unternehmen Mut machen, die bisher keine entsprechende Bewilligung beantragt haben. Die Verfahrensabläufe und die Unterschiede zum Standardverfahren werden eingehend erläutert. Unternehmen, die bereits über die Bewilligung verfügen, erhalten können ihre Kenntnisse über die rechtlichen Hintergründe auffrischen. Denn letztlich schützt nur die Rechtskenntnis vor fehlerhaftem Umgang mit der Bewilligung. Wiederholte oder schwere Verstöße können aber den Widerruf der Bewilligung zur Folge haben.
Inhalte:
- Ausfuhr mit Standard-Zollanmeldung
- Ablauf (Überführung, Überwachung, Erledigung)
- Die vereinfachte Ausfuhranmeldung (SDE)
- Vorteile des Verfahrens
- Ablauf (Gegenüberstellung zur Standard-Zollanmeldung, Überführung, Überlassung und Erledigung)
- Bewilligungsvoraussetzungen, Antragsverfahren (Antragsvordrucke, Bewilligungsinhalte), Monitoring
- Der zollamtliche Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke
Sachbearbeiter, Beschäftigte mit Leitungsverantwortung im Bereich Ausfuhr