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Bundesamt für Justiz für grenzüberschreitende Durchsetzung bei Verbraucherschutzverstößen zuständig
02.09.2020
Es geht bei dieser Neuregelung um die effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Fällen, in denen Unternehmen aus dem einen Mitgliedstaat Verstöße gegen verbraucherschützende Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten begehen, z. B. Verstöße gegen fernabsatzrechtliche Regelungen oder Regelungen zur alternativen Streitbeilegung, unlautere und irreführende Geschäftspraktiken oder missbräuchliche Vertragsklauseln. Bei einem Verstoß oder einem dahin gehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank in beide Richtungen gestellt. Das BfJ wird auf Ersuchen seiner Partnerbehörden aus den anderen EU- oder EWR-Staaten tätig oder ersucht auch umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher zu schützen. Rechtsgrundlage hierfür ist die CPC-Verordnung, die am 30.06.2020 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/vschdg/
Die CPC-Verordnung finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2394
Das Gesetz finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/vschdg/
Die CPC-Verordnung finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2394