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Aktuelles

Kennzahl: 17.11774

Berufsgenossenschaft: Meldepflicht für Existenzgründer

29.10.2015

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Diese Anmeldung ist unabhängig von der gewerberechtlichen Anmeldepflicht. Für die meisten Existenzgründer ist die gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Diese ist nach Branchen untergliedert. Je nach dem Schwerpunkt der gewählten Tätigkeit ist eine unterschiedliche Berufsgenossenschaft zuständig. Mehr Informationen zur Berufsgenossenschaft finden Sie unter www.dguv.de.