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Berufsgenossenschaft: Meldepflicht für Existenzgründer
29.10.2015
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Diese Anmeldung ist unabhängig von der gewerberechtlichen Anmeldepflicht. Für die meisten Existenzgründer ist die gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Diese ist nach Branchen untergliedert. Je nach dem Schwerpunkt der gewählten Tätigkeit ist eine unterschiedliche Berufsgenossenschaft zuständig. Mehr Informationen zur Berufsgenossenschaft finden Sie unter www.dguv.de.