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Aktuelles

Kennzahl: 17.15102

Ausgangssperre in Frankreich: weiteres Formular notwendig!

19.03.2020

Beschäftigte der saarländischen Wirtschaft, die in Frankreich wohnen, benötigen wegen der von den französischen Behörden verhängten Ausgangssperre ein weiteres Formular. Die saarländische Landesregierung hatte bereits ein Formular für den Grenzübertritt nach Deutschland zur Verfügung gestellt, das auch weiterhin von der Bundespolizei anerkannt wird.

Wer in Frankreich wohnt, muss aber nun für die französischen Behörden  zusätzlich das unter folgendem Link abrufbare Formular „JUSTIFICATIF DE DÉPLACEMENT PROFESSIONNEL“ bereithalten, das vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss: http://www.moselle.gouv.fr/Actualites/Attestation-de-deplacement-derogatoire