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Arbeitsprogramm Bürokratieabbau: Eine Legislaturperiode Stillstand

Thema der Woche

05.06.2014

Die Bundesregierung hat ihr Arbeitsprogramm zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung veröffentlicht. Wie schon der Koalitionsvertrag enthält das Arbeitsprogramm richtige Ziele: einfacheres Recht, unternehmensfreundliche Verwaltung, Entlastung beim Erfüllungsaufwand. Die Frage der Umsetzung verbleibt aber auch hier im Allgemeinen. Konkrete Abbauziele fehlen.

Verpflichten statt verringern
Bürokratieabbau bedeutet zunächst einmal mehr Aufwand für den Gesetzgeber. Die Ministerien müssen Belastungen berechnen, Alternativen prüfen, KMU-Checks durchführen. Das ist mühsam. Nachdem die Bundesregierung seit 2006 etwa 25 % der Informationskosten für Unternehmen abgebaut hat, nimmt sie nun Druck aus dem Projekt. Es heißt lapidar im Arbeitsprogramm: Die Bundesregierung beabsichtigt, den Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zu verringern. Dafür will sie vierteljährlich die Entwicklung der Bürokratielasten ermitteln und nach einem Jahr eine erste Bilanz ziehen. Eine ernsthafte Verpflichtung, den Bürokratieabbau gleichberechtigt zu anderen politischen Zielen zu berücksichtigen, ist das nicht.

Abbauen statt ausbalancieren
Im Gegenteil: Im Arbeitsprogramm steht gleich zu Beginn, dass der Bürokratieabbau in ausgewogener Balance zu anderen politischen Zielen stehen müsse. So kann Bürokratieabbau aber kaum erfolgreich sein, denn dies bedeutet, dass der Staat zugunsten seiner Bürger und Unternehmen auf Kontrolle verzichtet. Sicherlich: Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung verlangen auch, dass Gesetze einfach und verständlich sind. Ebenso schafft Digitalisierung Entlastung. Letztlich geht es aber um den Abbau von Regeln: zum Beispiel dadurch, dass der Staat von Existenzgründern nur noch vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteueranmeldungen verlangt oder nur noch fünf statt zehn Jahre rückwirkend Buchungsbelege prüft. Nur damit lassen sich die Unternehmen messbar entlasten.

Andere sind weiter
Dabei geht es auch anders. In sechs EU-Nachbarstaaten gibt es derzeit konkrete Vorgaben. Allen voran die Niederlande: Nach zwei 25-%-Zielen haben sie sich jetzt erneut vorgenommen, 2,5 Mrd. Euro einzusparen. Übertragen auf Deutschland entspräche dies 12,5 Mrd. Euro – also so viel, wie von 2006 bis heute hierzulande an Bürokratiekosten abgebaut wurde. Andere Länder verpflichten sich, die Belastung neuer Regelungen jeweils durch den Abbau alter Regeln zu kompensieren. Die „One-In, Two-Out“-Regel gilt in Großbritannien, die „One-in, One-Out“-Regel in Italien, Frankreich, Spanien, Litauen und zukünftig auch in Portugal.

Wir brauchen ein Abbauziel!
In Deutschland dagegen steigt derzeit die Bürokratiebelastung sogar an. Das Gesetz zum Mindestlohn schafft zusätzliche Belastungen, ebenso wie die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Elternzeitgesetzes, des Gesetzes zur Künstlersozialkasse – Letzteres erhöht noch einmal die bereits jetzt unverhältnismäßig hohen Bürokratielasten. Um hierfür eine Kom pensationsmöglichkeit zu finden, will die Bundesregierung Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg bringen: die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung und des einheitlichen Ansprechpartners, aber auch Vereinfachungen beim Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Das sind wichtige Projekte für die Unternehmen. Sie sind aber schon länger in der Planung und versprechen keine kurzfristigen Erfolge. Angesichts der weiteren Belastungen, die sich derzeit aufbauen, muss die Bundesregierung ein Ziel benennen, an dem sich Bürokratieabbau messen lässt! Das wäre gute Politik, für die es keine zusätzlichen Steuergelder braucht.
Ansprechpartnerin: Dr. Ulrike Beland, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1503