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Aktuelles

Kennzahl: 17.14600

Abmahnungen im Urheberrecht sind umsatzsteuerpflichtig

12.06.2019

Zahlungen, die ein Unternehmer aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnungen leistet, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 13.02.2019, XI R 1/17). Die Abmahnung erfolge zumindest auch im Interesse des jeweiligen Rechtsverletzers, weil er die Möglichkeit erhalte, einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden. Dies sei als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung anzusehen.