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Aktuelles

Kennzahl: 17.16729

ATLAS-Verfahrensanweisung aktualisiert / IMPOST / ZELOS (Stand Januar 2022)

06.01.2022

Wie der Zoll in der ATLAS-Info 0266/22 vom 4.1.2022 informiert, steht ab sofort eine aktualisierte Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) auf der Zollwebsite hier zum Download zur Verfügung (Stand Januar 2022). Eine Veröffentlichung soll in Kürze in der E-VSF Z 26 50 erfolgen.

Änderungen zur bisherigen Verfahrensanweisung sind kursiv dargestellt.

Die Neuerungen betreffen u. a. die neuen ATLAS-Module „IMPOST“ und „ZELOS“.

ATLAS-IMPOST nimmt seinen Betrieb zum 15.01.2022 auf. Diese Anwendung kann für die Anmeldung und Überlassung von Sendungen mit geringem Wert mittels eines reduzierten Datensatzes („reduced dataset“) gem. Artikel 143a UZK-DA zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr genutzt werden. Hierfür ist eine Anmeldung für Post- und Kuriersendungen (APK) mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro abzugeben.

ATLAS-ZELOS dient dem zentralen elektronischen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen zwischen Zoll und Unternehmen. Über die Anwendung können Abfertigungszollstellen und Hauptzollämter bei Bedarf vom Unternehmen weitere Unterlagen und/ oder Stellungnahmen zu Vorgängen der Verfahrensbereiche Summarisch Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldung (EAS), SumA, Freier Verkehr, Zolllager, Aktive Veredelung und Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE) elektronisch beim Teilnehmer anfordern. Unternehmen können die Unterlagen daraufhin unter Nutzung von ZELOS an den Zoll übermitteln. Bis auf Weiteres besteht daneben für Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, die mit der Anwendung ZELOS angeforderten Unterlagen und/ oder Stellungnahmen auch außerhalb von ZELOS mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation an den Zoll zu übersenden.