Geschäftsführer einer GmbH sind Organ der GmbH und keine
Arbeitnehmer. Selbst wenn der Geschäftsführervertrag im Innenverhältnis
arbeitsrechtlich ausgestaltet ist, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
Somit kann ein gekündigter GmbH-Geschäftsführer gegen die GmbH keine
Kündigungsschutzklage erheben.
BAG, Urteil vom 21. September 2017 - Aktenzeichen 2 AZR 865/16