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Das kann ich doch umtauschen?!
30.12.2020
Das Weihnachtsgeschäft findet
nicht nur vor, sondern auch nach Weihnachten statt. Viele tauschen ihre Geschenke
um, sei es, dass sie nicht gefallen, sei es, dass sie nicht passen. Wichtig zu wissen:
Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Umtausch im stationären Einzelhandel.
Einzige Ausnahme: Das Geschenk hätte einen Mangel. Dann ist der Händler
verpflichtet, nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen die Ware auszutauschen.
Ist dies nicht der Fall, steht es ihm frei, die Ware freiwillig zurückzunehmen
und entweder einen Wertgutschein dafür auszustellen oder einen Geldbetrag an
den Kunden zu geben. Nähere Informationen finden Sie
hier
(Kennzahl 63).