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Bundesnetzagentur gewährt Spielraum bei Ausschreibungen

Nun hat auch die Bundesnetzagentur auf die Corona-Krise reagiert und gewährt Übergangsregelungen für Projektierer von EE- und KWK-Anlagen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen wollen oder dies in der Vergangenheit getan haben.
Durch das Corona-Virus ist laut Behörde eine Ausnahmesituation entstanden. Diese betrifft bereits durchgeführte, aktuell laufende sowie auch alle anstehenden Ausschreibungen (EE- und KWK-Ausschreibungen). Betroffen sind sowohl Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben als auch potentielle neue Bieter. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage. Bietern droht der pönalbewerte Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge. Die Verkündung von Zuschlägen löst den Fristenlauf aus, dennoch müssen Bieter wissen, ob sie einen Zuschlag erhalten haben oder gegebenenfalls erneut bieten müssen.

Die konkreten Maßnahamen für laufende und künftige Ausschreibungen können betroffene Projektierer in der Meldung der Bundesnetzagentur nachlesen.

Bundesnetzagentur veröffentlicht Handreichung zu Fristverlängerung bei EE-Projekten

Aufgrund der Corona-Krise können Wind-, PV- und Biomasseanlagen ggf. nicht rechtzeitig realisiert werden. Dadurch können Zuschläge erlöschen und/oder Strafzahlungen erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat nun eine Handreichung veröffentlicht, wie sie mit dieser Thematik umgeht. Die Projektierer erhalten die Möglichkeit, Fristverlängerungsanträge zu stellen, sofern es sich um Anlagen handelt, die vor dem 1. März 2020 einen Zuschlag erhalten hatten.
  • Anträge können erst gestellt werden, wenn die verbleibende Realisierungsfrist unter acht Monate beträgt.
  • Der Antrag muss die gewünschte Dauer der Verlängerung in Monaten enthalten.
  • Verlängerungen werden nur für Projekte gewährt, die im Zuge der Corona-Krise Probleme haben.
Die Handreichung der BNetzA finden Sie hier.