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Informationen zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen
COVID-19 hat auch Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb auf einer speziellen Website zahlreiche Informationen zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese Informationszusammenstellung zum Grenzverkehr mit Abfällen sowie zum Umgang mit Transportpapieren umfasst alle relevanten Behörden und Institutionen. Unternehmen sollen damit einen Überblick über aktuelle Regelungen und Anforderungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene erhalten. Das UBA weist darauf hin, dass auf jeweiliger Ebene starke Unterschiede – etwa zwischen den EU-Mitgliedstaaten - bestehen können und dass sich aus den gesammelten Informationen keine Rechtsverbindlichkeit ableiten lässt. Folgende Informationen stehen zur Verfügung:
Informationen der EU-Kommission
- Leitfaden zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung in der Corona-Krise
- Liste der nationalen Maßnahmen hinsichtlich möglicher Restriktionen an den Grenzen von EU Mitgliedsstaaten
- Kommunikation der EU-Kommission zu sog. „Grünen Korridore” (engl. green lanes) für Abfalltransporte
- Leitlinien zu Maßnahmen der Grenzsicherung vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes und der Grundversorgung mit essentiellen Waren und Dienstleistungen
Informationen für Deutschland
Informationen der zuständigen Behörden auf regionaler Ebene
- Bezirksregierung Arnsberg (NRW)
- Bayern
- Hamburg
- Bezirksregierung Münster (NRW)
- Bezirksregierung Detmold (NRW)
- Niedersachsen
- Regierung Oberpfalz (Bayern)
-
SAA (Baden-Württemberg)
- Sachsen
- SAM (Rheinland-Pfalz)
Die EU-Kommission arbeitet an einer entsprechenden Übersicht aus den Mitgliedstaaten, die anschließend hier veröffentlicht werden soll.