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Veranstaltung

Kennzahl: 15.14433

Gewerbliches Mietrecht


Termin:
Mittwoch, 23. Oktober 2019, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 bis 3
Gewerbliche Mietverträge sind weitgehend frei vereinbar und nicht durch Spezialvorschriften, wie im Wohnungsmietrecht, geregelt. Deshalb kommt der Abfassung des Mietvertrages eine große Bedeutung zu. Für Vermieter wie auch Mieter ist wichtig zu wissen, was geregelt werden sollte - und vor allem auch wie.

Herr Rechtsanwalt Ottmar Krämer, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und Vorsitzender dieses Fachanwaltsausschusses bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes (Kanzlei Rapräger, Saarbrücken), wird über die Konkurrenzschutzklauseln in Mietverträgen referieren. Außerdem behandelt er, welche Ansprüche der Vermieter gegen seinen Mieter aus dem Zustand der zurückgegebenen Mietsache ableiten kann, einschließlich des rechtlichen Schicksals von Einrichtungen und Einbauten. Da auch gewerbliche Mieter insolvent werden können, wird im Rahmen des Vortrags auch vereinfacht dargestellt, was der Vermieter im Falle der Mieter-Insolvenz zu beachten hat.

Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf einen praxisorientierten Abend mit Ihnen. Er klingt mit einem gemeinsamen Imbiss aus.